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1. Grundlagen für die Zusammenarbeit
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und / oder seinem Vertreter und Dudvert.ch. Sie werden dem Kunden gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag zur Kenntnis gebracht und werden Vertragsbestandteil, sobald der Kostenvoranschlag akzeptiert worden ist. In der Regel werden Vertragsänderungen in gegenseitigem Einverständnis schriftlich vereinbart. Als Vertreter des Kunden gilt jede natu¨rliche oder juristische Person, die im Namen und auf Rechnung des Kunden von Dudvert.ch die Ausfu¨hrung eines Auftrags verlangt und/oder dem Kunden die Leistung verrechnen will. Wird Dudvert.ch nicht ausdrücklich eine Stellvertretung zur Kenntnis gebracht oder ist die Stellvertretung ungültig, gilt die natu¨rliche oder juristische Person, die als Stellvertreterin auftritt als Schuldnerin von Dudvert.ch.

2. Erstes Kontaktgespräch
Beim ersten Kontaktgespräch in irgendwelcher Form (z.B. persönliche oder telefonische Besprechung) wird das Konzept für das Projekt des Kunden definiert. Dieses erste Gespräch ist für den Kunden kostenlos und unverbindlich.

3. Briefing
Der Kunde oder sein Vertreter übergibt Dudvert.ch ein detailliertes Briefing, welches als Grundlage für das Verfassen des Texts dient. In seinem Briefing hat der Kunde oder sein Vertreter insbesondere folgende Angaben zu machen: zu übermittelnde Botschaft, Zielpublikum, geschlechtsneutrale Formulierung wenn erwu¨nscht (Leserinnen und Leser, LeserInnen, Leserkreis), Verwendungsort (z.B. Deutsche Schweiz, Deutschland usw.). Er hat auch alle weiteren Informationen zu liefern, die es Dudvert.ch ermöglichen, einen Text zu produzieren, der den Erwartungen des Kunden entspricht.

4. Fristen
Die Vertragsparteien setzen in gegenseitigem Einvernehmen die Frist für die Auftragsausfu¨hrung durch Dudvert.ch fest. Diese verpflichtet sich, die vereinbarten Fristen einzuhalten. Zu diesem Zweck hat der Kunde oder sein Vertreter Dudvert.ch innerhalb der angesetzten Frist und in der angemessenen Form die Dokumente und nötigenfalls die erforderlichen Anweisungen zur Verfu¨gung zu stellen, damit diese mit der Auftragsausfu¨hrung beginnen kann. Der Kunde oder sein Vertreter ist verpflichtet, Dudvert.ch unverzu¨glich über jegliche Verzögerung bei der Erfu¨llung seiner Verpflichtungen in Kenntnis zu setzen. Nötigenfalls vereinbaren die Vertragsparteien in diesem Fall eine neue Frist für die Auftragsausfu¨hrung. Festgesetzte Fristen sind für Dudvert.ch nur verbindlich, wenn ihr die Dokumente vom Kunden oder seinem Vertreter rechtzeitig übergeben worden sind.

5. Kostenvoranschlag und Zusatzkosten
Der Kostenvoranschlag wird auf Grund von vollständigen und unmissverständlichen Angaben und Dokumenten aufgestellt, die für die Vertragsparteien verbindlich sind. Dudvert.ch unterbreitet jedem neuen Kunden sowie bisherigen Kunden, deren Projekt von den gewöhnlich erteilten Aufträgen abweicht, einen Kostenvoranschlag. Dieser ist vom Kunden oder seinem Vertreter vor Beginn der Auftragsausfu¨hrung gutzuheissen. Beauftragt der Kunde nach Erhalt des Kostenvoranschlags Dudvert.ch mit der Auftragsausfu¨hrung, so kommt dies einer stillschweigenden Gutheissung des Kostenvoranschlags gleich. Dudvert.ch ist während 30 Tagen an die im Kostenvoranschlag erwähnte Offerte gebunden. Die vom Kunden oder seinem Vertreter verursachten Zusatzkosten (z.B. Autorenkorrekturen) werden separat verrechnet.

6. Übernahme von elektronischen Daten/Format und Übermittlungsart von Dateien
Wenn der Kunde oder sein Vertreter auf elektronischem Weg im Hinblick auf die Adaption durch Dudvert.ch Texte übermittelt, die fehlerhaft oder unvollständig sind, lehnt Dudvert.ch jegliche Haftung ab. In der Regel liefert Dudvert.chseine Texte als Word-Datei, doch korrigiert er erhaltene PDF-Dateien und schickt sie in diesem Format zuru¨ck. Dudvert.ch sendet in der Regel die im Vertrag vorgesehenen Dokumente an die elektronische Adresse, die der Kunde oder sein Vertreter ihm angegeben haben.

7. Geheimhaltungspflicht
Dudvert.ch verpflichtet sich, die vom Kunden gemachten Angaben und den Inhalt der zu produzierenden Texte als streng vertraulich zu behandeln und sie nicht preiszugeben.

8. Auftragsausfu¨hrung durch Dudvert.ch
Dudvert.ch wählt seine Arbeitsorganisation frei und ist darauf bedacht, die bestmögliche Auftragsausfu¨hrung zu gewährleisten.

9. Urheber- und Nutzungsrecht
Für das Urheberrecht an schöpferischen Leistungen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes. Das Nutzungsrecht wird dem Kunden nach Erhalt des Rechnungsbetrags abgetreten. Dudvert.ch bleibt Inhaber des Urheberrechts bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung. Nach Begleichung der Rechnung durch den Kunden bleibt Dudvert.ch nach den Bestimmungen des Urheberrechts Inhaber der Urheberpersönlichkeitsrechte.

10. Urheberrecht des Kunden an den zur Verfu¨gung gestellten Dokumenten und Eigentum an den Daten
Dudvert.ch darf ohne weiteres annehmen, dass der Kunde die Nutzungsrechte an den Dokumenten hat, die er ihm im Rahmen des Auftrags übergeben hat. Die Rechte des Kunden an allfälligen an Dudvert.chübergebenen elektronischen Datenträgern bleiben bestehen. Wenn keine abweichende Vereinbarung besteht, ist Dudvert.ch nicht verpflichtet, sie zu speichern oder aufzubewahren.

11. Slogans und Titel
Bei der Bestellung von Slogans oder Titeln schlägt Dudvert.ch in der Regel dem Kunden oder seinem Vertreter mehrere Varianten zur freien Wahl vor. Dudvert.ch behält das Nutzungsrecht an den nicht verwendeten Slogans oder Titeln. Für das Urheberrecht an den vom Kunden gewählten Slogans und Titeln gilt Ziffer 9 oben.

12. Andere übersetzte, adaptierte oder redigierte Texte
Handelt es sich um andere Texte als Slogans oder Titel, schlägt Dudvert.ch dem Kunden eine erste Fassung vor. Auf Wunsch des Kunden ändert Dudvert.ch den Text, bis der Kunde ihn akzeptiert. Der Zeitaufwand für diese Änderungen wird nicht verrechnet, es sei denn sie sind auf Wu¨nsche des Kunden zuru¨ckzufu¨hren, die eine erhebliche Erweiterung des urspru¨nglichen Auftrags oder einen neuen Auftrag darstellen.

13. Atorenkorrekturen
Spätere Änderungen des Textes gelten als Autorenkorrekturen. Ändert der Kunde den ursprünglich im Hinblick auf die Übersetzung oder Adaption übermittelten Text, wird ihm der Zeitaufwand für die Korrekturen von Dudvert.ch verrechnet.

14. Kontrolle des vom Kunden vorgenommenen Layouts
Der Kunde hat die Möglichkeit, dem von Dudvert.ch geschriebenen, übersetzten oder adaptierten Text sein eigenes Layout zu verleihen und Dudvert.ch eine PDF-Datei zukommen zu lassen. Dudvert.ch kontrolliert das ganze Dokument und insbesondere die Silbentrennungen. Soweit sie keinen unverhältnismässigen Arbeitsaufwand verursacht, ist diese Leistung kostenlos.

15. Reklamationen
Der Kunde oder sein Vertreter erhebt bei Dudvert.ch allfällige Reklamationen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Texte. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert.

16. Vertragsänderung durch den Kunden
Der Kunde kann während der Auftragsausfu¨hrung jederzeit schriftlich Vertragsänderungen verlangen. Bevor Dudvert.ch mit der Auftragsausfu¨hrung fortfährt, unterbreitet sie dem Kunden einen neuen Kostenvoranschlag, der von ihm gutzuheissen ist.

17. Honorar und MWST
Es gelten folgende Nettotarife (ohne MWST): Verfassen und Adaptieren von Werbetexten CHF 200.00 pro Stunde Übersetzung Deutsch-Französisch (je nach Dringlichkeit und Schwierigkeitsgrad) CHF 5.00 - 8.00 pro Normzeile (55 Anschläge des übersetzten Textes).

18. Zahlungsbedingungen
Dudvert.ch stellt nach Auftragsausfu¨hrung seine Rechnung zu. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.

19. Haftpflicht
Die Haftpflicht von Dudvert.ch beschränkt sich auf schweres Verschulden und direkte Schäden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen kann Dudvert.ch nicht für den Textinhalt, insbesondere Telefonnummern, Preise, Adressen und die Schreibweise von Eigennamen verantwortlich gemacht werden, da die Überprüfung dieser Angaben dem Kunden obliegt. Der Kunde ist für Syntax und Grammatik in seinen Texten verantwortlich.

20. Aufbewahrung und Archivierung
Wenn dies nicht ausdru¨cklich vereinbart wird, ist Dudvert.ch nicht verpflichtet, die Arbeitsunterlagen aufzubewahren und/oder zu archivieren. Schliessen die Vertragsparteien einen Archivierungsvertrag ab, so verbleibt Risiko und Gefahr der Sache, bzw. der Daten beim Kunden. Diese Zusatzleistung wird ihm verrechnet. Dudvert.ch lehnt bei Verlust von Datenträgern, Daten oder anderen Elementen jegliche Haftung ab.

21. Kündigung oder Einschränkung des Auftrags vor oder während der Ausfu¨hrung
Ku¨ndigt der Kunde den Auftrag vor Vertragsablauf oder während der Auftragsausfu¨hrung oder schränkt er den Auftrag ein, ist Dudvert.ch berechtigt, nach ihrem Zeitaufwand die schon geleistete Arbeit sowie die schon entstandenen Kosten und Spesen in Rechnung zu stellen.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Für allfällige Streitigkeiten gilt der ausschliessliche Gerichtsstand Neuenburg.
Anwendbar ist allein das Schweizer Recht. Für alle nicht ausdru¨cklich in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts und insbesondere die Artikel 394 ff.

Duduvert.ch
Laurent Duvanel
lJuillet 2009